Der Presseausweis belegt gegenüber Dritten, dass sein Besitzer journalistisch tätig ist – und dient damit im Wesentlichen als Instrument, welches dem Journalisten die Recherche erleichtern soll. In Deutschland ist die Ausstellung des Presseausweises nicht gesetzlich geregelt, da dies die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit einschränken würde.
Wer stellt einen Presseausweis aus?
Als Aussteller fungieren zahlreiche Organisationen, die für die Vergabe des Ausweises sehr differente Kriterien zugrunde legen. Während ihn einige Verbände nur an jene Journalisten vergeben, die ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können, zeigen sich andere deutlich generöser und billigen ihn auch nebenberuflichen Journalisten zu. Darüber hinaus existieren Institutionen, die den Presseausweis auch ohne journalistischen Tätigkeitsnachweis vergeben – aber auf diesem Wege den „Wert“ des Presseausweises derart mindert, dass er nicht von allen Unternehmen und Veranstaltern anerkannt wird.
Die Ausstellung des Dokuments ist in der Regel kostenlos, wenn der Antragsteller Mitglied eines Journalistenverbandes ist – ansonsten muss dieser eine jährliche Gebühr entrichten. Seit 1950 bereits besteht ein so genannter „amtlich anerkannter“ Presseausweis, der nur von ver.di Fachbereich Medien, vom Deutschen Journalisten-Verband, dem Verband und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Sportjournalisten und Freelens ausgestellt wird. Er soll all jene Journalisten ausweisen, die hauptberuflich oder „vergleichbar regelmäßig und dauerhaft“ journalistisch tätig sind.
Obwohl der Presseausweis in der heutigen journalistischen Praxis mehr und mehr an Bedeutung verliert, ist er als Dokument immer noch sehr begehrt. Dies liegt nicht nur an der Tatsache, dass viele Unternehmen dem Besitzer eines derartigen Dokuments bei Vorlage einen Journalisten-Rabatt gewähren, sondern auch daran, dass der Presseausweis im Kontakt mit Behörden oft sehr hilfreich ist.
Presseausweis: Vereinheitlichung ab 2018
Der deutsche Presserat hat beschlossen, ab 2018 einen einheitlichen Presseausweis auszugeben. Die ausgebenden Verbände unterliegen dabei einer strengen Kontrolle und müssen entsprechende Eckwerte erfüllen. Den Presseausweis stellen ab 2018 aus:
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Freelens
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Damit soll der Öffentlichkeit das Überprüfen der Ausweise vereinfacht werden.