Eine Pressemitteilung soll Informationen transportieren. Das gelingt bei einer guten Formulierung. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Journalisten die Meldung aufgreifen und einen entsprechenden Artikel veröffentlichen. Das Ziel der Pressearbeit ist erreicht. Zusätzlich attraktiv für Leser und Medien gleichermaßen wird die Pressemitteilung aber, wenn Bildmaterial zur Veröffentlichung beigefügt wird.
Bilder und Mediadateien fallen auf
Eine Pressemitteilung muss sich bereits beim Versand von der Masse der Informationen abheben, die bei den Medien eintreffen. Für den Einsender bedeutet dies, dass er seine Pressearbeit mit Bildmaterial oder Grafiken, vielleicht sogar mit einem Video anreichern sollte. Auf diese Weise bietet der den Medien einen Mehrwert, die Pressemitteilung steht nicht allein, sondern wird unterfüttert. So ist das Gesamtpaket eine durchdachte Vorlage, um von den Medien ohne großen Aufwand zu einem Artikel geändert werden zu können. Solche „fertigen“ Beiträge aus Pressemitteilung mit Bebilderung lieben besonders überlastete Journalisten, die es bei vielen Medien in großer Zahl gibt.
Online-Pressemitteilungen ohne Bild haben es schwer
Was bei den klassischen Medien gilt, trifft auf Online-Publikationen umso mehr zu. Leser suchen im Internet nach Informationen. Texte werden nicht gelesen, sondern nach Schlagworten gescannt. Das Auge bleibt aber an Bildern hängen. Fotos, Grafiken, Logos und nicht zuletzt Animationen oder Videos sind fast schon eine Notwendigkeit, um Inhalte zu transportieren. Bei der Online-Pressearbeit gilt es folglich, von der Möglichkeit des Web 2.0 Gebrauch zu machen und passende Medien mit der Pressemitteilung zu veröffentlichen. Ein Bild bzw. eine Abbildung erregt Aufmerksamkeit und trägt auf diese Weise dazu bei, das Ziel der Online-Pressearbeit leichter zu erreichen.
Achtung: Versand nur mit Bildrechten!
Ein Fallstrick lauert bei den Bildrechten. Wer eine Abbildung – ganz gleich welcher Art – mit einer Online-Pressemitteilung verschickt, muss den Empfänger von Honoraren freistellen. Ein solches Pressefoto sollte daher mit dem Vermerk „honorarfrei“ oder „lizenzfrei“ versehen sein. So weiß der zuständige Redakteur, dass er die Abbildung zur Pressemitteilung kostenlos nutzen darf. Im Zweifelsfall kann die kostenfreie Verwendung auf eine Veröffentlichung im Rahmen der Berichterstattung über den Absender (Unternehmen) beschränkt werden. Soll der Fotograf genannt werden, muss dies explizit erwähnt werden. Ebenso ist eine Bildunterschrift empfehlenswert, um den Medien die Arbeit zu erleichtern. Aber Achtung: Der Versender muss über diese Rechte auch verfügen. Speziell bei Stock-Fotos ist dies häufig nicht der Fall!
tl;dr
Bilder erzeugen Aufmerksamkeit und heben eine Pressemitteilung von konkurrierenden Textwüsten ab. Wer seine Presseinfos so ergänzt, leistet eine gute Online-Pressearbeit.