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Presseausweis – auch für freie Journalisten

Der Presseausweis belegt gegenüber Dritten, dass sein Besitzer journalistisch tätig ist. Damit dient er im Wesentlichen als Instrument, das Journalisten die Recherche und den Zugang zu Informationen erleichtern soll. In Deutschland ist die Ausstellung des Dokuments nicht gesetzlich geregelt, da dies die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit einschränken würde. Dennoch gibt es Regeln für die Vergabe.

Wer stellt einen Presseausweis aus?

Presseausweis für freie JournalistenAls Aussteller fungieren zahlreiche Organisationen, die für die Vergabe des Ausweises sehr differente Kriterien zugrunde legen. Während ihn einige Verbände nur an hauptberufliche Journalisten vergeben, die ihre Tätigkeit nachweisen können, zeigen sich andere deutlich generöser und billigen ihn auch nebenberuflichen Journalisten zu. Darüber hinaus existieren Institutionen, die den Presseausweis auch ohne journalistischen Tätigkeitsnachweis vergeben, aber auf diesem Wege den „Wert“ derart mindert, dass er nicht von allen Unternehmen und Veranstaltern anerkannt wird.

Der Presseausweis ist in der Regel kostenlos

Die Ausstellung des Dokuments ist in der Regel kostenlos, wenn der Antragsteller Mitglied eines Journalistenverbandes ist. Ansonsten muss dieser eine jährliche Gebühr entrichten. Sowohl bei der Aufnahme in einen Verband als auch bei einem Antrag auf Ausstellen eines Ausweises muss der Antragsteller einen Nachweis seiner journalistischen Tätigkeit erbringen.

Presseausweis – wo bekommen? Die Vereinheitlichung ab 2018

Seit 1950 bereits besteht ein so genannter „amtlich anerkannter“ Presseausweis, der nur von ver.di Fachbereich Medien, vom Deutschen Journalisten-Verband, dem Verband und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Sportjournalisten und Freelens ausgestellt wird. Er soll all jene Journalisten ausweisen, die hauptberuflich oder „vergleichbar regelmäßig und dauerhaft“ journalistisch tätig sind.

Der deutsche Presserat hat beschlossen, ab 2018 einen einheitlichen Presseausweis auszugeben. Die ausgebenden Verbände unterliegen dabei einer strengen Kontrolle und müssen entsprechende Eckwerte erfüllen. Wer einen Presseausweis bekommen möchte, kann sich seit 2018 an folgende Organisationen wenden:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju)
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Freelens
  • Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)

Damit soll der Öffentlichkeit das Überprüfen der Ausweise vereinfacht werden. Denn die Ausweise unterscheiden sich nur durch ein Hinweis auf die Vergabestelle.

Als Dokument immer noch wichtig

Obwohl der Ausweis in der heutigen journalistischen Praxis mehr und mehr an Bedeutung verliert, ist er als Dokument immer noch sehr begehrt. Dies liegt nicht nur an der Tatsache, dass viele Unternehmen dem Besitzer eines derartigen Dokuments bei Vorlage einen Journalisten-Rabatt gewähren, sondern auch daran, dass der Presseausweis im Kontakt mit Behörden oft sehr hilfreich ist.