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Künstlersozialkasse: Das müssen Sie wissen

Eine Sozialversicherung der besonderen Art ist die Künstlersozialkasse (KSK). Für freiberufliche Künstler und Publizisten, also auch Journalisten, ist diese Absicherung von großer Bedeutung. Für Sie als Kunde ebenfalls. Immer dann, wenn Sie einen Auftrag vergeben. Doch was bedeutet das genau?

Die Aufgabe und Grundlage der Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse - PflichtversicherungDer Staat möchte Kultur und Publizistik fördern. Zugleich sind beide Bereiche bei Freiberuflern (Musiker, Schriftsteller, Journalisten, Kunstschaffende, Schauspieler usw.) häufig durch ein unstetiges Einkommen gekennzeichnet. Anders als bei gewerblichen Berufen hat der Gesetzgeber mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz eine besondere Form der Förderung dieser Tätigkeiten entwickelt.

Das rechtliche Resultat: Künstler und Publizisten sind Arbeitnehmern gleichgestellt und tragen nur die Hälfte bzw. den Arbeitnehmeranteil des Beitragssatzes für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Den Rest übernimmt der Staat.

Diese Diskrepanz in der Behandlung von Gewerbetreibenden sowie freiberuflichen Künstlern und Publizisten ist umstritten. Kritiker sehen eine unberechtigte Bevorzugung. Für den Staat ist dies jedoch eine Form der gesellschaftlichen Förderung von Kultur im weiteren Sinne und als solche gesellschaftspolitisch explizit gewollt.

Die Regelungen für die Versicherten

Wichtig: Bei der Versicherung in der Künstlersozialkasse handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung! Die Betroffenen können sich also nicht aussuchen, ob Sie Mitglied sein wollen oder nicht.

Konkret bedeutet die Regelung für die Versicherten: Sie sind regulär Mitglied in ihrer gesetzlichen (!) Kranken- und Pflegeversicherung und einer Rentenversicherung angeschlossen. Die (virtuellen) Arbeitgeberanteile zahlt jedoch der Staat. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei die Abwicklung der Beitragsströme, erstellt Bescheide und prüft die Beitragshöhe. Die KSK ist dabei jedoch nur „Manager“ der Versicherungen, die Mitglieder sind weiter ihren persönlichen Kassen und Versicherungen angeschlossen.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist für Künstler und Publizisten vorteilhaft. Allerdings ist diese auch an hohe Hürden geknüpft. Denn die Versicherten müssen eine hauptberufliche, relevante Tätigkeit nachweisen.

Berechnungsgrundlage ist ein geschätztes Jahreseinkommen. Zudem werden regelmäßig die Einkommen und die daraus resultierten Beiträge geprüft. Schließlich entscheidet die Institution mit Sitz in Wilhelmshaven nicht nur über die Mitgliedschaft, sondern auch über deren Ende.

Kein Geschenk, sondern eine Art Projektfinanzierung

Natürlich entstehen auf diese Weise Kosten für den Staat. Zwar leisten die Versicherten einen Beitrag, aber dieser entspricht eben nur rund die Hälfte der benötigten Mittel. Rund 20 Prozent machen die Verwaltungskosten aus. Diese übernimmt der Bund. Es bleibt eine Lücke von ca. 30 Prozent der Kosten. Diese deckt die KSK über die Künstlersozialabgabe. Genau an dieser Stelle wird es für Kunden von Freiberuflern jeder Art interessant. Denn eventuell sind mit der Inanspruchnahme von Dienstleistern Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse verbunden.

Die Künstlersozialabgabe

Wichtig: Die KSK-Abgaben werden unabhängig vom Versicherungsstatus der Freiberufler fällig! Auch wenn ein Künstler oder Publizist gar nicht Mitglied ist, müssen Kunden die Abgabe gemäß der geltenden Vorgaben bezahlen!

Es gibt also keinen Unterschied, wen Sie beauftragen. Es kommt nicht auf den Dienstleister, sondern vielmehr auf Details beim Kunden an. Dazu gleich mehr.

Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie schwankte in den vergangenen Jahren meistens um Werte zwischen vier und fünf Prozent. Die Abgabe wird auf die Nettorechnungssumme von natürlichen Personen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten fällig. Darunter fallen teilweise auch Programmierarbeiten und Webdesign-Projekte, obwohl diese Anbieter in der Regel nicht Mitglied der KSK sein können. Details zur Abgabe und zur Grundlage für die Berechnung sind bei der KSK zu erfragen.

Die Abgabe selbst wird im Folgejahr bis Ende März fällig. Es handelt sich um eine Bringschuld. Kunden von Dienstleistungen, die in die entsprechenden Kategorien fallen, müssen selbst eine Abrechnung vornehmen. Der dabei ermittelten Gesamtbetrag der beanspruchten Leistung gemäß Rechnungsstellung ist einzureichen. Die KSK stellt daraufhin ein Dokument über die fällige Beitragssumme aus.

Wichtig: Ob es eine Abgabepflicht gibt, muss der Kunde ermitteln!

Allerdings gibt es Ausnahmen. Beschäftigt jemand nur sporadisch entsprechende Personen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten oder erreicht dabei nur eine bestimmte Rechnungssumme, entfällt die Abgabepflicht. Die genauen Details sind jedoch nicht nur von der Dienstleistung, sondern eben auch vom Kunden abhängig.

Das heißt: Wer immer Freiberufler beauftragt, sollte sich informieren, ob für ihn eine Abgabepflicht vorliegt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Rentenversicherungen bei Betriebsprüfungen diesen Aspekt genau untersucht.

Der beauftragte Künstler oder Publizist kann jedoch seinerseits nicht abschätzen, ob eine zusätzliche Abgabepflicht des Kunden besteht oder nicht. Daher sind auch Hinweise darauf weder erforderlich, noch müssen diese korrekt sein. Zur Erinnerung: Die Abgabe ist unabhängig davon zu entrichten, ob der Dienstleister überhaupt versichert ist. Ebenso kann sie unter Umständen entfallen, obwohl der Dienstleister Mitglied der KSK ist.

Übrigens ist es daher kein Ausweg, vor einem Beauftragen eines Künstlers oder Publizisten nach dessen Versicherungsstatus zu fragen oder gar nur Dienste von Nicht-Versicherten in Anspruch zu nehmen. Die Abgaben werden dennoch fällig!

Ein Puzzlestück zur Förderung der Kultur und Publizistik

Wie auch immer Sie zur KSK stehen. Es handelt sich um eine Art Kulturförderung. Die Abgabenhöhe ist moderat und fällt erst bei sehr hohen Rechnungssummen oder fortlaufenden Beschäftigungen ins Gewicht. Das alles sollten Sie im Blick behalten, wenn Sie über die Künstlersozialabgabe und die KSK diskutieren.