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Fester freier Journalist

Was sich wie ein Paradoxon anhört, ist nicht nur durchaus möglich – sondern auch eine Arbeitssituation, die viele freie Journalisten anstreben. Wer Glück hat und sich als freier Journalist bei einem speziellen Medium sehr verdient gemacht hat, dem könnte möglicherweise ein Angebot dieses Auftraggebers winken, welches ihn als fester Freier „verpflichtet“.

Dauerhafte Beauftragung von Freiberuflern

Fester freier JournalistEine „Verpflichtung“ entspricht meist einer vertraglich geregelten Vereinbarung, die die Lieferung einer festgelegten Menge von Beiträgen zu ebenso fixierten Konditionen beinhaltet. Die Bezahlung eines „festen Freien“ erfolgt meist nach Stunden- oder Tagessatz, die genaue Ausgestaltung eines derartigen Vertrages ist jedoch individuell und daher verhandelbar.

Es bedarf keiner großen Erklärung, dass sich ein fester freier Journalist in einer deutlich „sicheren“ Erwerbs-Situation befindet als ein „herkömmlicher Freier“, allerdings ist seine journalistische Freiheit natürlich auch entsprechend eingeschränkt. Daher sollte er insbesondere dann, wenn er seinem Auftraggeber ein Exklusivrecht einräumt, nicht nur den ihm vorgelegten Vertrag genauestens studieren, sondern bereits vorab geprüft haben, ob er von diesem einen Auftraggeber allein überhaupt leben kann. Außerdem darf er nicht vergessen, dass der Status als fester freier Journalist nicht mit dem eines Angestellten vergleichbar ist – ergo muss er sich selbst absichern und von seinem Honorar auch noch die Einkommensteuer bestreiten.